Bauleistungsversicherung der R+V Versicherung - das leistungsorientierte Spezialkonzept für größere Bauprojekte

Versichert ist die Errichtung von Hochbauten aller Art oder Arbeiten an Hochbauten, wie Renovierungen und Sanierungen. Hierzu zählen z. B. Wohn- und Geschäftsgebäude, Sozial- und Sportgebäude, Gebäude für Gewerbe und Industrie. Selbst Ingenieurbauwerke aller Art wie z. B. Funktürme, Brücken bis max. 35 Meter Spannweite, Industrieschornstein u. ä. sind über die R+V Bauleistungsversicherung versicherbar. Die Höchstversicherungssumme beträgt 15. Mio. EUR.

Bereits ab 250 EUR netto mit einer Selbstbeteiligung ab 250 EUR ist das sehr umfassende Versicherungskonzept auf R+V Bauleistungsversicherung erhältlich. Neben den üblichen Versicherungsleistungen, hat die R+V zahlreiche Deckungs- u. Leistungserweiterungen integriert. Auch an die optional anzuwählenden Klauseln, welche für spezielle Fälle bereitstehen, wurde gedacht. Folgend erhalten Sie weitergehende Informationen zur R+V Bauleistungsversicherung.

  • Geltungsbereich Baustellen innerhalb der EU
  • Genereller Unterversicherungsverzicht (endgültige VSU wird aus der Schlussrechnung ermittelt)
  • Repräsentantenklausel (TK5232)
  • Baustellen im Bereich von Gewässern oder in Bereichen, in denen das Grundwasser durch Gewässer beeinflusst wird (TK5260)
  • Nachhaftung erweiterte Deckung (TK5290) bis 6 Mon.
  • Maklerklausel (TK 5825)
  • Regressverzicht (TK 5868)
  • Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertig gestellten Teilen von Bauwerken (TK5870)
  • Photovoltaik- und Solaranlagen (T512801)
  • Einschluss Terrorakte (T524037) bis 15 Mio. EUR
  • Versehen (T554250)
  • Prozessführung bei Mitversicherung (T580053)
  • Anerkennung (T584251)
  • Gefahrerhöhung (T584252)
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe (T510083a) bis 50.000 EUR
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten (T560016) bis 50.000 EUR
  • Bewegungs- und Schutzkosten (T560017) bis 50.000 EUR
  • Baugrund und Bodenmassen (T562213) bis 50.000 EUR
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten (T562215) bis 50.000 EUR
  • Feuerlöschkosten inkl. Gebühren (T163805) 50.000 EUR
  • Sachen im Gefahrenbereich bis 50.000 EUR
  • Mehrkostenversicherung (T56303; auf Erstes Risiko) bis 50.000 EUR
  • Wiederbeschaffungskosten für Standardprogramme (T163004) bis 25.000 EUR
  • Schadensuchkosten (T562214) bis 25.000 EUR
  • Arbeits- und Eilfrachtzuschläge (T562702) bis 25.000 EUR
  • Luftfrachten (T562703) bis 25.000 EUR
  • sofortiger Reparaturbeginn bei Schäden bis voraussichtlich 25.000 EUR
  • Bauschilder gelten bis zu 5.000 EUR mitversichert
  • Innere Unruhen (TK 5236) bis 50% der VS
  • Streik, Aussperrung (TK 5237) bis 50% der VS
  • Optional: Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz (TK5155)
  • Optional: Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden infolge eines Schadens an der Neubauleistung sowie infolge Leitungswasser, Sturm und Hagel (T590080k)
  • Optional: Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden (T590081k)
  • Optional: Versicherungssummen mit Mehrwertsteuer (T574716)
  • u.v.m.

Versicherungsnehmer / Geltungsbereich

Der Versicherungsnehmer muss seinen Sitz in Deutschland oder Österreich haben. Der Versicherungsschutz gilt für entsprechend deklarierte Bauprojekte innerhalb der EU-Staaten.

Versicherte Sachen

Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen).

Bauleistung

Versicherte Gefahren u. Schäden

Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen. Als unvorhersebar bezeichnet man solche Schäden, die der Versicherungsnehmer, die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können. Sofern vereinbart, leistet der Versicherer darüber hinaus Entschädigung für

  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Schäden durch Gewässer und/oder durch Grundwasser, das durch Gewässer beeinflusst wird, infolge von
    • ungewöhnlichem Hochwasser
    • außergewöhnlichem Hochwasser

Ersatzleistung im versicherten Schadenfall

Die Entschädigung des Versicherers umfasst:

  • Wiederherstellungskosten eines technisch gleichwertigen Bauzustandes
  • Material- und Arbeitsaufwand
  • Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte

Vertragslaufzeit und Vertragsende

Dei Vertragslaufzeit der Bauleistungsversicherung beträgt max. 24 Monate und endet automatisch, ohne das es einer Kündigung bedarf. Das Ende der Bauleistungsversicherung wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ABN 2011 in Abschnitt „B“ § 2 definiert. Demnach endet der Versicherungsschutz nach folgenden Kriterien:

  • mit der Bezugsfertigkeit oder
  • nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder
  • mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme.

Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.

Die Prämienzahlung

Der Beitrag ist für die gesamte Versicherungszeit in Form eines Einmalbeitrages zu entrichten. Die Prämie wird zunächst aus den vorläufigen Bausummen berechnet. Weicht die endgültige Summe nach Fertigstellung des Bauvorhabens davon ab, ist der Differenzbetrag nachzuentrichten oder zurückzugewähren.

Baustelle

Optionale Deckungsbausteine

Die Bauleistungsversicherung der R+V beinhaltet bereits zahlreiche Deckungserweiterungen die das gängige Bauvorhaben berücksichtigen. Für spezielle Fälle kann der Versicherungsschutz entsprechend erweitertert werden. Folgende Klauseln können dafür, gegen Mehrbeitrag, optional eingeschlossen werden.

  • Klausel TK5155 - Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz
  • Klausel T590080k - Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden infolge eines Schadens an der Neubauleistung sowie infolge Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • Klausel T590081k - Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden

Nicht mitversicherte Schäden

An dieser Stelle möchten wir Ihnen auch aufführen, was nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Dies sind Schäden durch:

  • Leistungsmängel
  • Verstöße gegen anerkannte Regeln der Technik
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers, mitversicherte Unternehmen oder Repräsentanten
  • Verluste von Sachen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind (gelagertes Material)
  • Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
  • Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Sunstanzen
  • Tätigkeitsschäden an Glas-, Metall- oder Kunststoffoberflächen und Fassaden
  • Normale, für die Jahreszeit und die Region übliche Witterungseinflüsse
  • Von zuständiger Prüfstelle beanstandete oder vorschriftswidrig nicht geprüfte Baustoffe

Nicht versicherte Sachen

  • Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor-, Funkgeräte, Signal- u. Sicherungsanlagen
  • Bewegliche und sonstige nicht einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke (siehe Montageversicherung)
  • Baugeräte und Fahrzeuge aller Art
  • Kleingeräte und Handwerkzeuge sowie Akten, Zeichnungen und Pläne
  • Gerüste und Schalungen, Baubüros, Baubuden, Container und Gerätewagen

Die R+V Bauleistungsversicherung hat Sie überzeugt?

Dann verwenden Sie unsere supereinfache Online Prämienberechnung zur Ermittlung Ihres individuellen Versicherungsbeitrages. Sagt Ihnen unser Angebot zu, so können Sie Ihre Bauleistungsversicherung sofort online beantragen. Haben Sie weitergehende Fragen, so können Sie uns selbstverständlich auch jederzeit kontaktieren

rosa-bauleistung.de ... Bauleistungsversicherungen für Bauprofis