Der Tarif gilt für alle Bauvorhaben des allgemeinen Hochbaus (kein Tief- oder Ingenieurbau) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zu einer Bausumme in Höhe von 1.000.000 Euro.
Die Bausumme (Versicherungssumme) setzt sich aus allen Lieferungen und Leistungen für das betreffende Bauvorhaben einschließlich dazugehöriger Außenanlagen (endgültige Herstellungskosten) zusammen. Insbesondere zählen dazu:
Wenn der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann ist die Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Nicht einzubeziehen sind Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Baunebenkosten (z.B. Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren).